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In der Neue Westfälische lesen wir: „Die Gebäude- und Wohnungszählung birgt für Hausbesitzer und Verwalter einige Tücken. Was darf abgefragt werden, wer ist verantwortlich? Ein Überblick.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die größte deutsche Bevölkerungsbefragung, der Zensus 2022, ist in Sachen Immobilien für alle Beteiligten eine arbeitsintensive Zeit. Knackpunkt ist neben den zu sammelnden Daten, die die Befragten verpflichtend einreichen müssen, vor allem die Frist. Bis zum 30. Mai müssen Vermieter und Verwalter auf die Post vom Bundesamt für Statistik antworten. Wer das versäumt oder sich weigert, kann im schlimmsten Fall mit hohen Geldstrafen bedacht werden. Das Problem: Nicht immer liegen die Daten in einer Hand. Und manche mussten Vermieter aus Datenschutzgründen nie vorhalten. Das dürfte in den kommenden Tagen und Wochen zu viel Stress für die Betroffenen sorgen – auch wenn der Aufwand im Online-Fragebogen laut Zensus mit rund zehn Minuten pro Einheit überschaubar ist. Welche Angaben müssen Vermieter und Verwalter machen? Den Zensus interessieren folgende sieben Angaben: Gemeinde, Postleitzahl und Gemeindeschlüssel, Art des Gebäudes, Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart und die Zahl der Wohnungen. Bei vermieteten Wohnungen wird außerdem nach der Art der Nutzung gefragt, nach eventuellen …“ Im Originalbeitrag weiterlesen