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Unter myhoebook.de lesen wir: „In vielen Städten scheint es lukrativ, Feriengäste in freien Wohnungszimmern zu beherbergen. Doch auch vor einer tageweisen Untervermietung sollte der eigene Mietvertrag gelesen werden.“ Weiter heisst es dort:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Wenn man die eigene Wohnung für eine bestimmte Zeit nicht nutzt, spielen manche mit dem Gedanken, diese unterzuvermieten. Aber ist das wirklich erlaubt? Ein Gerichtsurteil schafft nun Klarheit – es handle sich dabei um unerlaubte Vermietung. Was steckt dahinter? Einfach die gemietete Wohnung in Teilen untervermieten, ist eine schlechte Idee. Wer in seiner Wohnung Reisende unterbringen möchte, muss zuvor die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters einholen. Andernfalls droht die fristlose Kündigung wegen unerlaubter Vermietung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts …“ Im Original weiterlesen