Im Handelsblatt lesen wir: „Wie reduzieren Sie die Abschreibungsdauer clever und nehmen Werbungskosten bei Leerstand vorweg? Diese Fallstricke und Tipps zum Steuernsparen sollten Vermieter kennen.“ Weiter heisst es dort:
„Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, kommt um die Steuererklärung in diesem Jahr nicht herum. Denn sogenannte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Auf der anderen Seite können Vermieter aber auch zahlreiche Ausgaben beim Fiskus geltend machen und dadurch ihre Steuerlast senken. Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie steckt in ihr erhebliches Steuersparpotenzial. Aber auch in der folgenden Zeit gibt es einige Optimierungsmöglichkeiten und zusätzliche Versteuerungsoptionen, die Sie …“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)