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Auf bvbschwaben.de heisst es: „Die Folgen einer Insolvenz des Mieters sind für den Vermieter in tatsächlicher Hinsicht oftmals überraschend und in rechtlicher Hinsicht komplex. Dr. Benjamin Riedel und Marco Meynhardt, Experten für Miet- und WEG-Recht von Sonntag, erklären, was Vermieter in diesem Fall wissen müssen.“ Weiter lesen wir dort:

„Die Zahlungsunfähigkeit des Mieters stellt auch eine finanzielle Herausforderung für den Vermieter dar, der es schon im Voraus zu begegnen gilt. Es ist davon auszugehen, dass es auf Grund der anhaltenden inflationsbedingten Preissteigerungen zu mehr Zahlungsausfällen kommen wird. Bereits im Juni 2023 wurden 13,9 Prozent mehr Insolvenzen angemeldet als im Vorjahresmonat. In Zeiten der steigenden Ungewissheit sollten Vermieter von ggf. betroffenen Mietern daher nicht untätig bleiben.  Grundsätzlich ist zwischen der rechtlichen Lage vor und nach dem Insolvenzfall des Mieters zu unterscheiden. Bereits bei der Mietvertragsgestaltung sollten Insolvenzabsicherungen in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter den ehemaligen Mieter (faktisch) ersetzt und daher kraft Gesetzes neuer und im Regelfall einziger Ansprechpartner wird. Insoweit helfen auch familiäre, unternehmensübergreifende oder ähnliche Nähebeziehungen (sog. „Intercompany-Verträge“) zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien nicht weiter, bei denen man ..“ Weiterlesen im Originalbeitrag