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Auf handelsblatt.com lesen wir: „Seit dem 1. Juli 2022 ist ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten. Was ist neu? Was kommt auf Investoren, Eigentümer und Mieter zu? Ein Überblick.“ Weiter lesen wir:

„Nach jahrelangen Diskussionen ist Anfang Juli eine neue Mietspiegelverordnung in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, die Qualität von Mietspiegeln zu erhöhen und sie damit rechtssicherer zu machen. Denn für viele Mietstreitigkeiten sind diese Listen eine entscheidende Basis. Die Datensammlung beinhaltet die Mietpreise von ähnlich ausgestatteten Immobilien einer bestimmten Lage. Sie bildet so eine Berechnungsgrundlage, um zu überprüfen, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist oder nicht. Die Neuregelung sieht in einzelnen Punkten deutliche Unterschiede zur bisherigen Vorgehensweise vor. Nun müssen bereits Gemeinden ab 50.000 Einwohnern einen Spiegel erstellen. Aus Sicht des Deutschen Mieterbunds handelt es sich bei diesem Aspekt um „die wichtigste Errungenschaft“ der Reform…“ Im Originalbeitrag weiterlesen (Bezahlschranke)