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Auf nordkurier.de lesen wir: „Müssen viele Mieter mit Kündigungen rechnen, wenn sie ihre Betriebskosten nicht mehr bezahlen können? Was muss jetzt geschehen, damit es dazu nicht kommt? Diese und weitere Fragen beantwortet Jochen Lansky.“ Weiter heisst es:

„Der Verband der Wohnungsunternehmen hat angekündigt, Mietern nicht kündigen zu wollen, die ihre Energiekosten nicht begleichen können. Sorgt das für Entspannung?
Die Ankündigung ist noch recht unkonkret, und es werden offenbar Bedingungen daran geknüpft. Darunter die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Nicht ganz klar ist auch, welche Fälle einbezogen sind. Grundsätzlich begrüße ich die Ankündigung. Über die Einzelheiten muss noch genauer geredet werden. Die Frage ist auch, wie lange soll das gelten. Es ist absehbar, dass die Energiepreise erst mit den Abrechnungen 2023/24 voll durchschlagen werden.

Gilt das Moratorium auch dann noch?
Was wir jetzt von den gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen gehört haben, wäre ja freiwillig. Da müsste sich niemand dran halten, wenn man an Privatvermieter oder große Wohnungskonzerne denkt. Wir bevorzugen eine Bundesregelung, ähnlich wie beim Moratorium zur Corona-Zeit. Natürlich muss auch sichergestellt werden, dass Vermieter nicht auf Rückständen sitzen bleiben.

Die Bundesbauministerin hat vorgeschlagen, sogenannte Schonfristzahlungen bei Mietrückständen auch für ordentliche Kündigungen zu ermöglichen. Wer hätte etwas davon?Darauf setze ich große Hoffnung und finde gut, dass MV dazu eine Initiative im Bundesrat starten will. Dabei geht es darum, dass Mieter nach Erhalt einer Räumungsklage innerhalb von zwei Monaten, zum Beispiel mit Unterstützung der Sozialämter, ausstehende Beträge nachzahlen dürfen. Das ist derzeit laut aktueller Rechtssprechung nur bei fristlosen Kündigungen zulässig“ Weiterlesen im Originalbeitrag