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Auf faz.net lesen wir: „Vom 1. Juli an müssen Hauseigentümer Angaben für die neue Grundsteuer machen. Die Kosten verändern sich. Welche Faktoren entscheiden darüber, wer künftig wie viel zahlen muss?“ Weiter heilst es:

„Die Uhr für die neue Grundsteuer tickt. Vom 1. Juli an müssen die Eigentümer die benötigten Daten bereitstellen. In vielen Fällen macht die Finanzverwaltung darauf aufmerksam, dass sie dafür bis Ende Oktober Zeit haben. So erinnert beispielsweise das Finanzamt Nürtingen Anfang Juni in einem Brief an diese Pflicht, nennt die Flurstücke, das Aktenzeichen und bittet, die Erklärung elektronisch einzureichen. Eine derartige persönliche Ansprache muss es nicht geben. Der Bund hat Ende März öffentlich bekannt gemacht, dass es in elf Bundesländern diese Pflicht gibt. Dass es nicht alle sind, liegt daran, dass Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen die neue Möglichkeit genutzt haben, eigene Gesetze für die Grundsteuer zu verabschieden. Im Saarland und in Sachsen hat man sich nur für ein leichte Modifikation des Bundesmodells entschieden. Gleich ist überall: Grundlage sind die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Und los geht es mit der neuen Besteuerung 2025…“ Weiterlesen im Originaltext (Bezahlschranke)