0421 347550 info@edzard.de

Im Weser-Kurier lesen wir: „So wie Bremen die sogenannte gesplittete Abwassergebühr organisiert, ist sie laut Urteil unzulässig. Kosten für Schmutz- und Regenwasser müssen für alle Grundstücke berücksichtigt werden. Das sind die Folgen.“ Weiter heisst es dort:

„Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Ausgestaltung der Abwassergebühren in Bremen für unzulässig erklärt. Dabei geht es um die Art und Weise, wie die Stadt die sogenannte gesplittete Abwassergebühr berechnet. Dabei werden unterschiedliche Gebühren für Schmutz- und Regenwasser erhoben, allerdings nur, wenn ein Grundstück mehr als 1000 Quadratmeter versiegelte Fläche aufweist. Diese Größengrenze ist der Stein des Anstoßes. Das Gericht bewertet sie als willkürlich gewählt. Es verlangt mit Verweis auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts einen Bewertungsmaßstab, der auch kleinere Grundstücke angemessen berücksichtigt…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)