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Auf hessenschau.de lesen wir:Ein Hauseigentümer hat seinen Mietern in Frankfurt das Gas abgestellt, weil er nicht glaubte, dass sie die steigenden Energiepreise bezahlen können. Das Verwaltungsgericht entschied nun: Die Versorgung mit Warmwasser gehört zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen.“ Weiter lesen wir hier:

„Der Eigentümer eines Mietshauses in Frankfurt-Bockenheim darf seinen Mieterinnen und Mietern nicht das Warmwasser abstellen, nur weil er vermutet, dass die hohen Energiekosten unbezahlbar werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (VG) am Freitag mitgeteilt. Es wies damit einen Eilantrag des Vermieters ab. Der Mann wollte damit gegen eine Verfügung der Stadt Frankfurt vorgehen. Der Vermieter gab laut Gericht an, er wolle mit seinem Vorgehen seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Er vertrat demnach die Auffassung, dass es den Mietern zumutbar sei, Warmwasser für den täglichen Bedarf in der Küche selbst zuzubereiten. Die Beheizung der Wohnung im Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen. Weil im Mietvertrag keine Versorgung mit Warmwasser festgehalten sei, schulde er das den Mietern auch nicht, so erklärte sich der Vermieter gegenüber dem Gericht…“ Weiterlesen im Originalbeitrag