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Auf RP Online lesen wir:Das Verfassungsgericht vereitelt den Zeitplan für das Heizungsgesetz. In der Sache soll es dabei bleiben: In kleinen Städten haben die Eigentümer bis Mitte 2028 Zeit zum Austausch. Auf Mieter kommt eine neue Umlage zu. Das Handwerk mahnt.“ Weiter heisst es dort:

„Für Hauseigentümer und Mieter besteht trotz der Karlsruher Entscheidung kein Grund zur Freude. Für das Gesetzgebungsverfahren gibt es zwar mehr Zeit, doch inhaltlich will die Ampel das umstrittene Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) nicht ändern. Das machten am Donnerstag die Fraktionschef Christian Dürr (FDP) und Katharina Dröge (Grüne) klar. Auch der Stadtwerkeverband VKU erwartet wenig Neues: „Das GEG geht in die Verlängerung bis in den September. Zugleich hat die Koalition deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing. Damit soll dies kommen: Häuser in Neubau-Gebieten müssen ab 2024 Heizungen erhalten, die mindestens zu 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden können wie Wärmepumpen oder Fernwärme. Für Bestandsbauten gilt, das funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen. Braucht man eine neue Anlage, gibt es …“ Weiterlesen im Originalbeitrag