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Auf adac.de lesen wir: „Immer mehr E-Auto-Besitzer wollen sich eine Wallbox installieren. Das führt manchmal zu Streit mit dem Vermieter oder zwischen Eigentümern. Erste Urteile geben Orientierung. Kann der Vermieter über die Kostenverteilung mitbestimmen? Welche Regelungen eine Eigentümergemeinschaft treffen kann. Überlastungsprobleme bei Stromversorgung in Wohnanlagen möglich“ Weiter lesen wir dann:

„Immer wieder gibt es Streit um die Installation einer Wallbox in Wohnanlagen und die Verteilung der Kosten. Die ADAC Juristinnen und Juristen fassen erste Urteile zusammen. Rechtliche Fragen rund um Elektromobilität? Die ADAC Clubjuristen beraten Sie gerne! Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft einem Mieter den Einbau einer kostengünstigen einzelnen Wallbox verwehren kann. Der Fall: Ein Mieterpaar lebt in einer Wohnanlage mit 200 Mietparteien und 200 Tiefgaragenplätzen, die über zwei Hausanschlüsse mit Strom versorgt werden. Die Mieter wollten eine Wallbox direkt an den zu ihrer Wohnung gehörenden Stromzähler anschließen, um damit ihr Hybridfahrzeug zu laden. Die Installation hätte 1600 bis 1700 Euro gekostet. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden. Das Argument: Würden mehr als 20 Ladestationen auf diese Weise in der Garage installiert, könne das zu einer Überlastung des Stromnetzes führen. In der Anlage hatten bereits 27 Mietparteien Interesse an einer Ladestation angemeldet. Die Vermieterin verwies das Mieter-Ehepaar daher auf …“ Weiterlesen im Originalbeitrag