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Auf anwalt.de lesen wir: „Im Bereich des Mietrechts bezeichnet der Ausdruck „Selbstjustiz in Form einer Räumung“ die unrechtmäßige Übernahme einer Wohnung ohne einen entsprechenden Räumungstitel. Ein Antrag für eine anstehende Räumung kann dabei Zeit sparen. Allerdings laufen Vermieter, die dieses Vorgehen wählen und dabei die Justiz und den Gerichtsvollzieher umgehen, Gefahr, erhebliche Risiken einzugehen. Dies kann in der Konsequenz weitaus kostspieliger werden als der legale Weg. Zum Beispiel hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Urteil Az. 6 C 276/18 vom 14. August 2019 den Vermieter zu einer Zahlung von mehr als 20.000 Euro verurteilt. Dies beinhaltete sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld für den unrechtmäßig vertriebenen Mieter….“ Weiterlesen im Originalbeitrag