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Auf rbb24.de lesen wir: „Wer in einem per Mietpreisbremse geschützten Gebiet wohnt, hat künftig mehr Zeit, sich vom Vermieter den Mietpreis erklären zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgelegt. Endlos dafür Zeit haben Mieter allerdings nicht.“ Weiter heisst es dort:

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern mit einem Grundsatzurteil den Rücken gestärkt: Betroffene, die in Gebieten mit der sogenannten Mietpreisbremse leben und möglicherweise zu viel für ihre Wohnung bezahlen, haben künftig mehr Zeit, wichtige Informationen zur Zulässigkeit der Miete zusammenzutragen. Bisher begann die dreijährige Frist mit Abschluss des Mietvertrages. Danach konnten Mieter vom Vermieter keine Angaben mehr etwa zum Baujahr des Hauses oder genaue Nachweise einst durchgeführter Sanierungen verlangen. Künftig läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter die Auskunft erstmals vom Vermieter verlangt, entschied der zuständige 8. Senat am Mittwoch in Karlsruhe. Er setzte damit eine Zwischenlösung mit mehr Spielraum um, die er schon bei der Verhandlung Ende Mai angedeutet hatte. Auskünfte zur Wohnung sind für den Mieter wichtig, um einzuschätzen, ob …“ Weiterlesen im Originbalbeitrag