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Im Tagesspiegel lesen wir „Es ist noch offen, ob und wenn ja wie eine Enteignung großer Wohnungskonzerne rechtssicher umgesetzt werden kann. In der Expertenkommission ist man sich uneins.“ Weiter heisst es hier:

„Nach Einschätzung einer vom Senat eingesetzten Expert:innenkommission ist noch offen, ob und wenn ja wie eine Enteignung großer Wohnungskonzerne rechtssicher umgesetzt werden kann. Zwar bestehe in der Kommission Konsens, dass das Land laut Grundgesetz die Vergesellschaftung von Grund und Boden in einem Gesetz regeln könne, sagte der Rechtsprofessor Florian Rödl von der FU Berlin am Donnerstag bei der Vorstellung eines Zwischenberichts des Gremiums. Allerdings werde in der Kommission kontrovers diskutiert, ob die Landesverfassung einem solchen Ansinnen womöglich entgegenstehe. Denn dort gebe es keinen derartigen Passus zur Vergesellschaftung wie im Grundgesetz. „Der Austausch der Argumente wurde noch nicht abgeschlossen“, heißt es dazu im Zwischenbericht. Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatte eine Mehrheit von gut 59 Prozent für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter:innen ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst …“ Weiterlesen im Originalbeitrag