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Auf t-online.de lesen wir: „Mieter müssen nicht nur die reinen Mietkosten zahlen, sondern auch manche Nebenkosten. Vermieter dürfen aber nicht alle Gebühren umlegen.“ Weiter heisst es dort:

„Wer ein Haus oder eine Wohnung unterhalten muss, hat einiges an Ausgaben. Vermieter können aber einen Teil dieser Kosten auf die Mieter umlegen. Umlagefähige Nebenkosten nennt sich das….“ Weiterlesen im Originalbeitrag