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Im Handelsblatt lesen wir: „Wohnungsbesitzer sollen ihre jährlichen Treffen künftig rein virtuell abhalten können. So will es ein neuer Gesetzentwurf. Der ist schon jetzt hochumstritten.“ Weiter heisst es hierzu:

Was für Aktionäre bereits seit Sommer 2022 gilt, soll demnächst auch Wohnungseigentümern möglich sein: Wenn eine Mehrheit dies beschließt, können die vorgeschriebenen jährlichen Treffen rein digital abgehalten werden. Mitte September wurde im Kabinett ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Einen „Riesenfortschritt“ nennt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Möglichkeit zur virtuellen Eigentümerversammlung. Andere sind skeptisch. Der Interessenverband Wohnen im Eigentum (WIE) befürchtet die Ausgrenzung technisch nicht versierter Wohnungseigentümer. „Dies birgt die große Gefahr, dass sich die Gemeinschaft insgesamt spaltet“, sagt WIE-Vorständin Gabriele Heinrich.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Gesetzesänderung sogar für einen „gravierenden Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Wohnungseigentümer“. Ein hartes Urteil über ein Vorhaben, das in Zeiten von Videokonferenzen und Homeoffice eigentlich ziemlich naheliegend erscheint. Worum geht es also? Und wogegen richtet sich die Kritik genau? …“ Weiterlesen im Originbalbeitrag (Paywall)