In der FAZ lesen wir: „Wer an ein Mietshaus kommt, kann steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Ein Gastbeitrag.“ Weiter heisst es dann:
„Bei einer vermieteten Immobilie spielt aus steuerlicher Sicht die Abschreibung des Gebäudes eine große Rolle. Hieraus können sich erhebliche Steuereinsparungen ergeben. Hierum ging es in einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. September 2022 (8 K 2748/20 E). Der Steuerpflichtige hatte für 2,4 Millionen Euro ein Mehrfamilienhaus erworben. Im Kaufvertrag hatten sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass vom Kaufpreis 400.000 Euro auf den Grund und Boden entfallen und der Rest auf das Gebäude. Hieraus ergab sich bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren eine jährliche Abschreibung von 2 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, mithin 40.000 Euro. Das Finanzamt wollte jedoch nur jährlich 32.000 Euro als Abschreibung akzeptieren…“ Weiterlesen im Originalbeitrag