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Auf haufe.de lesen wir:Oft zahlen Eigentümer an weichende Mieter für die vorzeitige Vertragsaufhebung und Räumung der Wohnung Abfindungen. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie die Abfindungen steuerlich zu behandeln sind.“ Weiter heisst es dort:

„A ist Eigentümer eines Einfamilienhauses, das er vermietet und aus dem er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen hat. Im Jahr 2023 hat er das Mietverhältnis vorzeitig gekündigt und dem Mieter für seine Einwilligung und die vorzeitige Räumung des Hauses eine Abfindung von 5.000 EUR gezahlt. Hier stellt sich die Frage, ob A die Abfindung sofort …“ Weiterlesen im Originalbeitrag