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Auf n-tv.de lesen wir. „Raus aus der alten und rein in die neue Bleibe: Bei einem Umzug soll es häufig so schnell wie möglich gehen. Wer die Ex-Wohnung nicht renovieren muss, tut das auch nicht. Aber wann ist das Pflicht?“ Weiter heisst es dort:

„Rund um den Auszug aus der Mietwohnung kann es oft Streit zwischen Mietern und Vermietern geben. Vermieter möchten, dass die Wohnung möglichst frisch renoviert und im Top-Zustand hinterlassen wird. Dann kann sie schnell wieder vermietet werden. Mieter haben verständlicherweise Interesse daran, möglichst wenig Arbeit und Geld in die alte Bleibe zu stecken. Was Sie wirklich beim Auszug tun müssen und was nicht, steht in Ihrem Mietvertrag. Aber Vorsicht: Nicht alle Klauseln darin sind …“ Weiterlesen im Originalbeitrag