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Auf handelsblatt.de lesen wir: „Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche einer Immobilie weicht oft erheblich von deren tatsächlicher Größe ab. So gehen Mieter und Vermieter bei der Wohnflächenberechnung vor.“ Weiter heisst es hier:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„In zwei von drei Mietverträgen stimmt die angegebene Wohnfläche nicht mit der tatsächlich in der Wohnung vorhandenen überein, schätzt der Deutsche Mieterbund. Fehler bei der Wohnflächenberechnung sind jedoch nicht immer dem bösen Willen des Vermieters geschuldet. Zu Unstimmigkeiten kommt es auch, weil sich die Wohnfläche in Deutschland anhand von vier Normen berechnen lässt. Das verwirrt und führt bei der Wohnflächenberechnung zu Ergebnissen, die erheblich voneinander abweichen. Unterschiedliche Normen führen bei der Wohnflächenberechnung zu abweichenden Ergebnissen. So galt bei bis zum 31. Dezember 2003 geschlossenen Mietverträgen die II. Berechnungsverordnung (II. BV). Seit dem 1. Januar 2004 ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen. Allerdings ist sie nur bei öffentlich geförderten Wohnungen …“ Im Original weiterlesen