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Auf anwalt.de lesen wir heute: „In unserer Beratungspraxis taucht regelmäßig der Fall auf, dass Mandanten ihre Wohnung oder ihr Haus verkaufen wollen, der Kredit dafür aber vor dem Verkauf noch nicht abgelöst ist und dementsprechend zugunsten der Bank eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist. Will dann der Käufer der Immobilie zur Finanzierung des Kaufpreises selbst auch einen Kredit aufnehmen, verlangt in der Regel auch dessen Bank als Kreditsicherheit den Eintrag einer Grundschuld im ersten Rang im Grundbuch, bevor sie die Kreditsumme für den Kaufpreis auszahlt. Eine Zwickmühle? Wie sowohl Käufer und Verkäufer in einem solchen Fall ihre jeweiligen Interessen wahren können und welche Regelungen dazu im Kaufvertrag stehen sollten, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.“ Weiter heisst es hier:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Die Kinder der Eheleute Schuster sind aus dem Haus und haben mittlerweile ihre eigenen Familien gegründet. Das Familienheim ist zu groß geworden und die Eheleute Schuster wollen ihr Haus verkaufen, um in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen. Familie Müller hat gerade das zweite Kind bekommen und möchte nun das Haus von den Eheleuten Schuster abkaufen. Zur Finanzierung des Kaufpreises benötigt Familie Müller einen Bankkredit. Auch die Eheleute Schuster hatten das Haus vor 25 Jahren mit Hilfe eines Kredites gekauft und diese Immobilienfinanzierung ist noch nicht ganz abgezahlt. Die Eheleute Schuster wollen aber die noch offenen Kreditschulden aus dem Verkaufserlös des Hausverkaufes abzahlen. Bis dahin ist der Kredit jedoch mit einer Grundschuld auf das zu verkaufende Hausgrundstück zugunsten der finanzierenden Bank besichert. Eine scheinbar missliche Lage: Die Bank der Eheleute Schuster wird einer Löschung der Grundschuld nicht zustimmen, ehe die Kreditsumme nicht vollständig zurückgezahlt ist. Jedoch will auch die finanzierende Bank der Familie Müller für den Hauskaufkredit eine Sicherheit in Form einer erstrangige Grundschuld, bevor sie die Kreditsumme auszahlt. Zugleich will Familie Müller auch keine alte Grundschuld der Eheleute Schuster übernehmen, wenn sie den Kaufpreis für das Haus vollständig bezahlt haben. Es muss also bei Abschluss des Kaufvertrages sichergestellt werden, dass Familie Müller als Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sie sicher sein können, dass die Grundschuld der Bank der Eheleute Schuster gelöscht wird und zugleich die neue Grundschuld zugunsten …“ Im Originalbeitrag weiterlesen