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Auf t-online.de lesen wir: „Heizen können sich viele nicht mehr leisten – die Energiepreise sind mittlerweile extrem hoch. Bringt es eine Ersparnis, wenn man nicht oder nur wenig heizt?“ Weiter heisst es hier:

„Werden die Thermostate heruntergedreht oder zumindest auf die Frostschutzeinstellung (Schneeflocke) gestellt, müssten für Mieter doch eigentlich nur sehr geringe Heizkosten anfallen. So zumindest der erste Eindruck. Doch das stimmt nicht. Denn auch wenn Sie nur wenig oder sogar gar nicht heizen, müssen Sie Heizkosten zahlen. Wieso? Laut § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) darf der Vermieter die Heizkosten um bis zu 70 Prozent nach Verbrauch verteilen. Das heißt, bei einer Betriebskostenabrechnung sind mindestens 70 Prozent der aufgeführten Heizkosten selbst verursacht (Verbrauchskosten), mindestens 30 Prozent sind Gemeinschaftskosten beziehungsweise Grundkosten, die allen Mietern im gleichen Maße – beziehungsweise anhand der Wohnfläche – auferlegt werden. Die Höhe des Verteilungsschlüssels ist allerdings recht flexibel. Er kann laut Gesetz zwischen 50 und 70 Prozent liegen und vom Vermieter festgelegt werden. Ist der Mieter damit nicht …“ Weiterlesen im Originalbeitrag