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Im Merkur lesen wir: „Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, können Mieter aktiv werden. Betroffene können zu viel gezahlte Miete zurückfordern. So funktioniert es.“ Weiter heisst es dort:

Mieten sind teuer und in Ballungsgebieten wie Frankfurt, Hamburg oder München für viele kaum bezahlbar. An einer bekannten Faustregel, nach der maximal 30 Prozent des (Netto-)Einkommens für die Miete veranschlagt werden sollten, kann sich nicht jeder orientieren. Denn laut einer Studie des Deutschen Mieterbundes ist jeder dritte Haushalt finanziell überlastet. Zur Entlastung soll die 2015 beschlossene Mietpreisbremse helfen. Das heißt: Bei Neuvermietung darf die Miete maximal 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigen. Hält sich der Vermieter nicht daran, können Betroffene handeln. Im Überblick, was Sie wissen müssen…“ Weiterlesen im Originalbeitrag