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Auf t-online lesen wir:Dass Mietpreise im Laufe der Zeit steigen, ist keine Seltenheit. Doch welche Frist muss Ihr Vermieter bei der Mieterhöhung beachten?Weiter heisst es dort:

„Wer nicht in einer eigenen Immobilie wohnt, muss hin und wieder mit einer Erhöhung seiner Mietkosten rechnen. Schließlich ist auch der Vermieter steigenden Kosten ausgesetzt, zum Beispiel bei Modernisierungen. Jedoch darf er die Mietpreise nicht nach Belieben anziehen. Denn sowohl für die Mieterhöhung als auch für deren Ankündigung und die Zustimmung durch den Mieter gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Welche Frist Ihr Vermieter vor einer Mieterhöhung genau einhalten muss, ist einer von vielen Aspekten rund um den Mietpreis, die das Bürgerliche Gesetzbuch in den § 557 bis 561 regelt. Dabei ist die Art … “ Weiterlesen im Originalbeitrag