Im Weser-Kurier lesen wir: „Es braucht keine goldenen Wasserhähne oder ein Schwimmbad im Haus. Ab 250 Quadratmeter Wohnfläche gilt eine Immobilie steuerlich als luxuriös – mit allen Folgen für die Steuererklärung des Vermieter.“ Weiter heisst es dort:
Ihre vermietete Luxusimmobilie schreibt Verluste? Dann können Sie diese nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnen, um so weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21). Hat eine Immobilie mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche, gehen die Finanzbehörden nämlich davon aus, dass die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegeln kann und das Objekt somit nicht gewinnbringend vermietet werden kann. Bei einer solchen Aussicht gilt die Vermietung als Liebhaberei, deren Verluste nicht verrechnet werden dürfen…“ Weiterlesen im Originalbeitrag