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Im Merkur lesen wir: „Das ist noch gut, das kann ich vielleicht noch mal brauchen: Sich von Dingen zu trennen, fällt manchen Menschen schwer. Ausrangiertes wird dann im eigenen Garten deponiert. Dafür gibt es enge Grenzen“ Weiter heisst es dort.

„Müll, Abfall, Dreck: Egal, wie man es nennt, eines haben rostende Autos, alte Reifen, Bauschutt und gebrauchte Farbdosen gemeinsam. Sie schaden der Umwelt und sehen übel aus. Dennoch liegt solches Material mitunter auf Privatgrundstücken. Was darf dort lagern und wann drohen Probleme? Auf ihrem Grund und Boden dürfen Eigentümer machen, was sie wollen. Dieser Grundsatz leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die dort garantierte Freiheit des Eigentums gilt in Sachen Abfall und Lagerung aber nur bedingt. „Die Schranke setzen andere gesetzliche Bestimmungen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Pliester aus Mönchengladbach. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Zentrale Vorschrift ist das …“ Weiterlesen im Originalbeitrag