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Auf butenunbinnen.de lesen wir: „Das umstrittene Heizungsgesetz hat es nur in den Bundestag geschafft, weil es nun an eine sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist. Das müssen Hauseigentümer wissen.“ Weiter heisst es dort:

„Die Lösung im Ampel-Streit um das umstrittene Heizungsgesetz bringt sogleich das nächste Problem zum Vorschein. Zwar ist der Streit innerhalb der Bundesregierung um das – wie es offiziell heißt – Gebäudeenergiegesetz (GEG) erst einmal beigelegt. Doch sieht die Einigung im Kern vor, dass die Städte jetzt erst einmal kommunale Wärmeplanungen auf den Weg bringen müssen. Solange es die nicht gibt, gelten auch keine neuen Auflagen. Weder für den Austausch alter Anlagen noch für den Neubau. Wenn die Wärmeplanungen stehen, sollen nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, so sehen es die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Doch was ist eigentlich eine kommunale Wärmeplanung? Diese Frage und wie …“ Weiterlesen im Originalbeitrag