Auf tag-fachplaner.de lesen wir: „Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für das Heizen und die Trinkwassererwärmung aus der nationalen CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe und bei Fernwärme tragen. Einen Ausstieg aus der Kostenbeteiligung ermöglichen insbesondere Wärmepumpen und Holz(pellet)-Heizungen (sowie neue Fernwärmeanschlüsse). Kann sich das lohen, bzw. welches Investitionsbudget könnte man alternativ zur Beteiligung an den CO2-Kosten einsetzen?“ Weiter heisst es dort:
„Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)“ soll eine klimapolitische Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung auch bei vermieteten Gebäuden entfalten und der aus der Kostenbelastung herrührende Anreiz zu klimaschonendem Brennstoffverbrauch entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes (eigentlich der energetischen Qualität aus der Nutzung des Gebäudes) auf beide Parteien des Mietverhältnisses verteilt werden. Insbesondere sollen Vermieter angehalten werden, …“ Weiterlesen im Originalbeitrag