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Auf cash-online.de lesen wir: „Die Finanzaufsicht BaFin hat sich unlängst sehr kritisch mit Modellen zum Immobilien-Teilverkauf befasst, obwohl diese gar nicht unmittelbar in ihre Zuständigkeit fallen. Eine Cash.-Anfrage zu den Hintergründen beantwortet die Behörde indes nur höchst vage.“ Weiter heisst es dort:

„Im Nachgang der Warnung der BaFin vor Modellen zum Teilverkauf in der vergangenen Woche hat Cash. die Behörde nach ihrer generellen Zuständigkeit und den Gründen für die Veröffentlichungen gefragt. Nun liegt die Antwort vor. Es geht um Angebote zum Verkauf eines prozentualen Anteils von bis zur Hälfte einer selbstgenutzten Immobilie an ein entsprechend spezialisiertes Unternehmen. Der (Teil-) Verkäufer erhält dabei eine am Wert der Immobilie orientierte Einmalzahlung, kann das Eigenheim aber gegen ein laufendes Nutzungsentgelt weiterhin komplett nutzen, so die Kurzfassung. Unter anderem warnte die BaFin auf ihrer Website in einem langen Artikel, einer Checkliste („Wie teuer ist ein Teilverkauf?“) sowie einem fast 30 Minuten langen Podcast mit einer Vertreterin der Verbraucherzentrale Hessen vor unerwarteten finanziellen Nachteilen und Kostenklauseln sowie unter anderem vor den Risiken, falls der ursprüngliche Eigentümer vertragliche Verpflichtungen wie die Zahlung des laufenden Nutzungsentgelts nicht erfüllt oder der Teilkauf-Anbieter insolvent wird. Zudem gab die …“ Weiterlesen im Originalbeitrag