In der Frankfurter Rundschau lesen wir: „Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossene Sache. Mit dem neuen Heizungsgesetz kommen Änderungen. Die unterscheiden sich je nach Wohnort.“ Weiter heißt es hierzu:
„Am Freitag (8. September) hat der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet. Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes, der einige strenge Vorgaben beim künftigen Heizungstausch enthielt, zum Teil stark entschärft. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind auch höhere Fördersätze für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer geplant. Zugrunde liegt dem Heizungsgesetz das 65-Prozent-Ziel: Neu eingebaute Heizungen müssen künftig mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die klassischen Öl- und Gasheizungen erfüllen dies im Regelfall nicht. Allerdings: Die Vorgaben sollen für die meisten Gebäude sehr viel später greifen als zunächst geplant, es gibt zudem viele Ausnahmen. Für den Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit. Bei Bestandsgebäuden und anderen Neubauten sollen die Kommunen zuerst Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau örtlich funktionieren soll (z.B. Bau von Fernwärmenetzen oder Gasnetzen für Biogas oder Wasserstoff). Die wichtigsten Fristen im Überblick: …“ Weiterlesen im Originalbeitrag