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In der Berliner Morgenpost lesen wir: „Über 30 Jahre alte Heizungen können von der Tauschpflicht betroffen sein. Wer diese kontrolliert und was für Strafen möglich sind.“ Weiter heisst es dort:

„Die von der Ampel-Koalition geplante Überarbeitung des Heizungsgesetzes wurde lange diskutiert und schließlich vom Bundesverfassungsgericht vorläufig ausgesetzt Unabhängig von den geplanten Änderungen des Heizungsgesetzes müssen Hauseigentümer weiterhin bestimmte Richtlinien einhalten Zu diesen Bestimmungen gehört auch die Verpflichtung zum Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind: Wie strikt wird diese Regelung durchgesetzt? Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Ursprünglich sollte es noch vor der Sommerpause im Plenum zur Abstimmung kommen. Jetzt ist klar: Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll erst im September stattfinden. Für viele Hausbesitzer in Deutschland geht damit die Ungewissheit weiter. Millionen Eigentümer erreichen mit ihrer Heizung in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 30 Jahren – das Stichwort ist hier die Austauschpflicht….“ Weiterlesen im Originalbeitraf