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Auf landtiere.de lesen wir: „Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn braucht niemand. Umso wichtiger ist es, dass Mieter sich vor der Anschaffung eines Haustieres Gedanken machen.“ Weiter heisst es:

„Längst nicht jeder Vermieter ist begeistert, wenn sich die Bewohner ein Haustierzulegen. Um Streit oder Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie ihn als Mieter in jedem Fall vorher fragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter auch jedes Tier verbieten kann. „Für die Tierhaltung ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere“, erklärt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, einem Beitrag des Portals myhomebook.de zufolge. Denn Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen in der Wohnung gehalten werden. Das gehört laut Experten zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch. Auch Hunde oder Katzen darf der Vermieter nicht einfach grundlos ablehnen. Es kann in einzelnen Fällen jedoch Beweggründe dafür geben, die aus Sicht des Vermieters gegen die Haltung eines Vierbeiners sprechen. Bellt der Hund zum Beispiel übermäßig viel, könnte das in einer Mietwohnung mit Nachbarn zu Problemen führen und der Vermieter dies möglicherweise als Grund angeben. Die Mietexpertin erklärt es zufolge so: „Der Vermieter muss konkrete und berechtigte Gründe vorbringen, um die Tierhaltung zu untersagen…“  Weiterlesen im Originalbeitrag