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In der ZEIT vom 19. April 2019 lesen wir: „Steigende Mieten, weniger Wohnraum: Falls andere Maßnahmen scheitern, seien Enteignungen denkbar, sagt Robert Habeck. Das Grundgesetz sehe diese vor.“ Weiter hiess es damals:

„Der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, kann sich unter bestimmten Bedingungen die Enteignung großer Wohnungskonzerne vorstellen. Wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg zeigten, um für ausreichend günstigen Wohnraum zu sorgen, „muss notfalls die Enteignung folgen“, sagte Habeck der Welt am Sonntag. Das Grundgesetz sehe solche Enteignungen zugunsten des Allgemeinwohls grundsätzlich vor. „Es wäre doch absurd, wenn wir das nur anwenden, um neue Autobahnen zu bauen, aber nicht, um gegen die grassierende Wohnungsnot vorzugehen.“ Zunächst einmal solle Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber die Bundesimmobiliengesellschaft anweisen, ihre Grundstücke nicht meistbietend zu verkaufen, sondern an die Kommunen abzugeben, wenn diese darauf Sozialwohnungen bauten. Auch sprach Habeck sich für Maßnahmen gegen Bodenspekulanten aus…“ Weiterlesen im Originalbeitrag von 2019