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Auf n-tv.de lesen wir: „Enthält das Grundbuch keine Grundschuld mehr, erkennen Kundige sofort: Diese Immobilie ist abbezahlt. Doch nicht immer ist das vorteilhaft.“ Weiter heisst es:

Im Alltag wird die Grundschuld oft mit einer Hypothek gleichgesetzt. Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch löschen lässt. Das mag ein schönes Gefühl sein. Doch es kann ratsam sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Die Grundschuld ist die gängigste Sicherheit, die Banken für die Gewährung eines Immobilienkredits fordern. „Wer eine Immobilie kauft und dazu eine Grundschuld aufnimmt, räumt der Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ein“, erklärt Rechtsanwalt Holger Freitag vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Das bedeutet: Die Bank darf die Immobilie zwangsversteigern, wenn der Kunde seine Raten nicht mehr zahlt. Im Alltag wird die Grundschuld oft mit einer Hypothek gleichgesetzt. In der Tat ist auch die Hypothek ein Grundpfandrecht, das ins …“ Im Original weiterlesen