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Auf Capital.de lesen wir zum Thema einleitend: „Immer wieder fordern Vermieter von ihren Mietern eine Hausratversicherung. Obwohl solche Klauseln im Mietvertrag in der Regel rechtlich nicht bindend sind, ist eine Hausratversicherung für Mieter vorteilhaft“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Eine Wasserleitung bricht und die gesamte Mietwohnung steht knietief unter Wasser. Alle Möbel sind ruiniert, die Wohnung unbewohnbar. Ein klassischer Fall für die Hausratversicherung, die das bewegliche Eigentum, also Möbel, TV-Geräte oder Klamotten im Schadensfall von Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Einbruch absichert. Immer mehr Vermieter verlangen von ihren Mietern eine solche Hausratversicherung. Sie pochen schon im Mietvertrag auf entsprechende Versicherungsnachweise oder weisen im Schadensfall auf die Bedingung einer Hausrat-Police hin. Rechtlich betrachtet sind solche Klauseln in der Regel unwirksam und für Mieter nicht bindend. Obwohl die Police für Mieter nicht verpflichtend ist, bietet sie ihnen dennoch einige Vorteile. Der Grund dafür, dass immer mehr Vermieter eine Hausratversicherung von ihren Mietern fordern, ist einfach: „Der Vermieter überträgt somit mögliche Kosten im Schadensfall auf seinen Mieter bzw. dessen Hausratversicherung“, erklärt Rechtsanwalt Jörg Hänsel vom Kölner Mieterverein. Denn der Vermieter ist beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch rechtlich dazu verpflichtet, die Besitztümer des Mieters aus der Wohnung zu räumen, deren Lagerung zu bezahlen, sowie die Unterbringung der Mieter … Im Original weiterlesen.