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Auf swr.de lesen wir: „Einen Handwerker-Termin zu finden, der auch dem Mieter passt, ist nicht immer leicht. Wann ist ein Termin zumutbar und wann kann ich auf einem Alternativ-Termin bestehen? Hier gibt es die Antworten.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Der Vermieter muss den Mieter grundsätzlich informieren, wann genau die Handwerker kommen, mit Datum und Uhrzeit. Der Vermieter muss dem Mieter auch sagen, wie lange die Arbeiten ungefähr dauern werden. Er muss außerdem darüber informieren, wie stark der Mieter durch die Arbeiten beeinträchtigt wird. Wann genau der Vermieter den Mieter über geplante Handwerker-Termine informieren muss, dafür gibt es im Gesetz keine feste Vorgabe. Man kann aber als Faustregel sagen: Je aufwendiger die Maßnahme, desto größer muss der Vorlauf sein. Bei kleineren Maßnahmen reicht es in der Regel aus, wenn der Vermieter Sie einige Tage vorher informiert. Wenn es um etwas Größeres geht, also zum Beispiel wenn der Mieter vorübergehend ausziehen muss, muss der Vermieter …“ Im Original weiterlesen