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Auf anwalt.de lesen wir: „Alle Welt spricht von Inflation, steigenden Lebensmittelpreisen und starken Verteuerungen bei der Energie. Doch was gilt für die Mieten?“ Weiter lesen wir:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen der Kaltmiete und den Nebenkosten. Die (verbrauchsabhängigen) Nebenkosten werden vom Vermieter gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt und am Jahresende abgerechnet. Da in den meisten Mietverträgen Vorauszahlungen vereinbart sind, werden diese vom Mieter geleisteten Zahlungen dem Verbrauch gegenüber gestellt und dem Mieter für den Fall einer Überzahlung eine Erstattung geleistet, für den Fall, dass die Vorauszahlungen zu niedrig waren, eine Nachzahlung geltend gemacht. Damit es im kommenden Jahr möglichst nicht zu einer Nachzahlung kommt, kann der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen, was meistens dadurch geschieht, dass die künftige Vorauszahlung um 1/12 des Nachzahlungsbetrages erhöht wird. Hierbei spricht man jedoch nicht von einer Mieterhöhung, sondern von einer Anpassung der Nebenkosten. Hierzu ist der Vermieter auch ohne weiteres berechtigt. Aufgrund der momentan enorm steigenden Energiepreise müssen sich Mieter auf enorme Nachzahlungen einstellen, weil die Vorauszahlungen häufig nicht ausreichen werden. Es ist daher auch im Mieterinteresse, die Vorauszahlungen …“ Im Originalbeitrag weiterlesen