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Auf sueddeutsche.de lesen wir: „Unter Nachbarn gibt es immer mal wieder Ärger an der Grundstücksgrenze. Mal lösen Zäune, Hecken und Mauern Streit aus, mal Bäume und Sträucher. Neuerdings gibt es auch Streit um das nachträgliche Dämmen von Häusern. Eigentümer können Problemen vorbeugen.“ Es heisst weiter dort:

„Unter Nachbarn gibt es immer mal wieder Ärger an der Grundstücksgrenze. Mal lösen Zäune, Hecken und Mauern Streit aus, mal Bäume und Sträucher. Neuerdings gibt es auch Streit um das nachträgliche Dämmen von Häusern. Eigentümer können Problemen vorbeugen. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Sie besagt, es darf nichts getan werden, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Vorgaben, und Gerichtsurteile Leitplanken. Eine Übersicht zu Dingen, die Grundstücksbesitzer um des Friedens willen an und auf der Grenze ihres Geländes vermeiden sollten. Grillen gehört zu den typischen Auslösern von Nachbarschaftskonflikten. Das muss nicht sein, wenn Hausbesitzer schon bei der Planung den passenden Standort für ihre Grillecke wählen. Sie kann zwar im Prinzip überall hin, aber nicht unmittelbar an Zaun, Hecke oder Begrenzungsmauer zum Nachbarn und schon gar nicht dahin, wo der …“ Weiterlesen im Originalbeitrag