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Brei n-tv.de lesen wir: „Die Veräußerung einer Immobilie mit Gewinn kann unter bestimmten Umständen steuerfrei sein. Etwa dann, wenn das Objekt selbst oder von den eigenen Kindern genutzt wird. Es gelten aber enge Grenzen.“ Weiter heisst es dort:

„Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf gewinnbringend veräußert, muss den Gewinn versteuern. Die sogenannte Spekulationsfrist beginnt am Tag der Anschaffung der Immobilie. Dieser ist in der Regel identisch mit dem Tag, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ein Haus, das zum Beispiel am 31. März 2010 angeschafft wurde, kann ab dem 1. April 2020 veräußert werden, ohne dass die Einkommensteuer anfällt. Wird das Objekt zum Zeitpunkt des Verkaufs und mindestens den zwei vorangegangenen Jahren aber zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Steuerpflicht. Eine Selbstnutzung liegt auch dann vor, wenn die Wohnung dem eigenen Kind unentgeltlich überlassen wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kind zum Zeitpunkt …“ Weiterlesen im Originalbeitrag