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In der FR lesen wir: „Viele Eltern wollen, dass ihre Immobilie von ihren Kindern oder Enkelkindern geerbt wird. Doch dann wird Erbschaftssteuer fällig. Es gibt Tricks, das zu umgehen.“ Weiter heisst es dort:

„Die Erbschaftssteuer ist immer wieder Gegenstand von kontroversen Debatten. Viele Menschen wollen ihre Erben davor bewahren und suchen nach Wegen, sie in Teilen oder in Gänze zu umgehen. Beim Erben von Immobilien wird aber nicht immer der ganze Wert besteuert, noch dazu gibt es einen Freibetrag, der ganz ausgeklammert wird. Der Steuersatz beträgt nach Abzug des Freibetrags zwischen 7 und 50 Prozent, je nach Steuerklasse und Immobilienwert. Es gibt aber Wege, die ganz legal sind, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Wir erklären hier, wie das geht…“ Weiterlesen im Originalbeitrag