Auf focus.de lesen wir: „Im Herbst hängt oft der Ablesezettel im Hausflur. Zu einem festgelegten Termin kommen dann Handwerker vorbei, um den Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Heizung abzulesen. In diesem Jahr könnte auch ein Brief des Vermieters im Briefkasten liegen.“ Weiter heisst es dort:
„Um Kosten und Energie zu sparen, müssen Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung einen hydraulischen Abgleich durchführen. Das hat die Bundesregierung als Sparmaßnahme im vergangenen Winter beschlossen. Damals waren die Gaspreise explodiert. Die Regelung wird nun auch im neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) aufgegriffen. Die Regelung gilt für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden…“ Weiterlesen im Originalbeitrag