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Auf ihre-vorsorge.de lesen wir: „Wer seine vermietete Immobilie instand hält, kann die Ausgaben dafür mit den Mieteinnahmen gegenrechnen. Das senkt die Steuerlast.“ Weiter heisst es:

Bild aus eigenem Bestand, Bremen

„Neue Fenster und Elektroleitungen rein, alte Heizung raus: Für Vermieterinnen und Vermieter kann es sich lohnen, in ihre Immobilie zu investieren. Denn steuerlich profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von solchen Ausgaben, die dem Erhalt der Immobilie dienen. Der Fachbegriff lautet Erhaltungsaufwand – das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. Zum Erhaltungsaufwand gehört, was die Funktionstüchtigkeit der vermieteten Immobilie sicherstellt. Im Prinzip geht’s um Instandhaltung: Vorhandenes, etwa eine Badewanne oder eine Eingangstür, wird erneuert, aufwendig renoviert oder repariert. Steuerlich unterscheiden sich solche Aufwendungen von den Anschaffungs- und …“ Im Originalbeitrag weiterlesen