0421 347550 info@edzard.de

In der FAZ lesen wir: „Erst der Partner, dann die Kinder: Das Berliner Testament ist unter Ehepaaren weit verbreitet. Dabei hat es große Nachteile.“ Weiter lesen wir hier:

„Wenn der Erbrechtsanwalt Dietrich Ostertun mit Ehe­paaren spricht, be­kommt er immer wieder das Gleiche zu hören: „Wir haben Angst, dass das Geld nicht reicht, wenn einer von uns stirbt.“ Dann diskutieren sie über das „Berliner Testament“, das das verhindern soll. Es ist die beliebteste Form eines Testaments. Denn es macht den überlebenden Partner zum Alleinerben, die Kinder oder andere Angehörige kommen erst ans Erbe, wenn auch der stirbt. So bleibt der größtmögliche Teil des Vermögens erst einmal beim überlebenden Partner. Das ist genau das, was die Paare anstreben: maximale Versorgung. „Doch was den meisten nicht klar ist: Das Berliner Testament steckt voller Tücken, die es zu beachten gilt“, warnt Ostertun. „Viele sind später überrascht und können oft nichts mehr ändern.“ Kräftiger Ärger ist dann programmiert…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)