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Auf t-online.de heisst es: „Ab Januar 2024 sollen neue Regelungen gelten, die Hausbesitzer kennen sollten. Denn die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen nicht nur die Heizungen.“ Weiter lesen wir dort:

„Der Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Die bekannteste Neuerung ist, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch noch weitere Pflichten, die die Bundesregierung den Eigentümern mit der Novelle auferlegt hat. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Im GEG wurden die Bußgeldvorschriften (§ 108 GEG) angepasst beziehungsweise erweitert, die bei einem Verstoß gegen das GEG gelten. So soll ab 2024 eine Geldstrafe möglich sein, wenn gegen folgende Punkte verstoßen wird: …“ Weiterlesen im Originalbeitrag