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In dere FAZ heisst es: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz vorerst aufgehalten: Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs dürfen nicht mehr in dieser Woche stattfinden. Damit hat der Eilantrag eines CDU-Abgeordneten Erfolg.“ Weiter lesen wir dort:

„Das umstrittene Heizungsgesetz kann in dieser Sitzungswoche nicht mehr wie geplant im Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann am Mittwochabend stattgegeben. Er hatte eine Verletzung seiner Mitwirkungsrechte am Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht und verlangt, dass die zweite und dritte Lesung nicht stattfinden dürfe, solange nicht allen Abgeordneten die wesentlichen Textpassagen des Gesetzentwurfs mindestens 14 Tage vorher zugegangen sind. Angesichts der Verdichtung der zeitlichen Abläufe im Verfahren und der Komplexität des Gesetzes kommt der Zweite Senat aufgrund einer Abwägung der Folgen diesem Ersuchen mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen nach. Dem Antragsteller wäre unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung über das Gebäudeenergiegesetz seine Mitwirkungsrechte in dem verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen…“ Weiterlesen im Originalbeitrag (Paywall)