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Auf gegenhartz.de heisst es: „Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter die Miete für die Wohnung erstattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Wohnkosten angemessen sind. Die Mietpreise in Deutschland variieren jedoch stark von Region zu Region.“ Weiter lesen wir dort:

Die angemessenen Mietpreise sind daher abhängig von dem Wohnsitz der Leistungsempfangenden. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die angemessene Miete für Bürgergeld-Bezieher in den größten deutschen Städten, die von den Jobcentern gezahlt werden.“ Weiterlesen im Originalbeitrag