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Auf anwalt.de lesen wir: „Es gibt neben einem drohenden Strafprozess kaum etwas derart Einschneidendes, wie aufgrund einer Kündigung die Wohnung verlassen zu müssen. Unter Zeitdruck, noch schlimmer, wenn die Räumung schon durch Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden soll, eine neue Wohnung suchen zu müssen, ist heutzutage eine fast unlösbare Aufgabe.“ Weiter heisst es dort:

„Auch die Gerichts- und Anwaltskosten, die ein im Räumungsprozess unterliegender Mieter zahlen muss, sind hoch (Streitwert eine Jahresnettokaltmiete) und sind 30 Jahre lang vollstreckbar. Wenn Sie also eine Kündigung Ihrer Wohnung erhalten haben, gehen Sie zu einem Anwalt!. Gehen sie zu irgendeinem Anwalt. Warten Sie nicht auf eine Klage. Wenn der Vermieter eine Kündigung ausspricht, meint er das ernst. Natürlich freue ich mich, wenn Sie zu mir kommen, aber gehen Sie zu einem Anwalt! In fast allen Fällen kann ein Anwalt wenigstens Zeitaufschub, oft auch einen Vergleich z.B. über Umzugskosten und Auszugsdatum erreichen. Außerdem sind für Vermieter, die …“ Weiterlesen im Originalbeitrag