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Auf lto.de lesen wir:Will der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, muss die Mieterhöhungserklärung für den Mieter nachvollziehbar sein. Eine Einzelaufstellung aller Kosten ist dafür nicht erforderlich, wie der BGH entschied.“ Weiter heisst es hierzu.

„Bei der Beurteilung der formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung kommt es entscheidend darauf an, ob für den Mieter mit der geforderten Information ein maßgeblicher Erkenntnisgewinn verbunden ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Erklärung nicht alle Kosten einzeln auflistet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Urt. v. 23.11.2022, Az. VIII ZR 59/21). In dem konkreten Fall hatte die Vermieterin die Erhöhung der Miete mit dem Einbau einer neuen Zentralheizungsanlage sowie einer Wärmedämmung begründet. Sie händigte der Mieterin eine tabellarische Aufstellung der Maßnahmen und deren …“ Weiterlesen im Originalbeitrag