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Im Weser-Kurier heisst es: „Wer eine Immobilie kauft, will wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Doch worauf muss der Verkäufer hinweisen? Darüber haben Deutschlands oberste Zivilrichter und -richterinnen verhandelt.“ Weiter heisst es dort:

„Auf Immobilienverkäufer könnten strengere Pflichten zur Aufklärung etwa über mögliche Sanierungskosten zukommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Freitag über einen Fall aus Hannover und hinterfragte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen hatte. Zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen, sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Bettina Brückner. Details seien aber zu prüfen. Ein Urteil will der Senat am 15. September in Karlsruhe sprechen. Womöglich muss das Gericht in Celle auch nochmal dazu verhandeln. Der Immobilienverband Deutschland IVD geht davon aus, dass die Entscheidung generell für alle Ankaufsuntersuchungen relevant ist….“ Weiterlesen im Originalbeitrag