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Auf gevestor.de lesen wir: „Im Zusammenhang mit dem Immobilieneigentum und dem Vermieten gibt es eine Reihe von Begriffen, mit denen Eigentümer und Mieter schon einmal durcheinander kommen können. So existieren zum Beispiel die Miete, die Nebenkosten und die sogenannten Betriebskosten.“ Weiter lesen wir:

„In unserem Beitrag möchten wir uns näher damit beschäftigen, worum es sich bei den Betriebskosten handelt und welche es in der Praxis gibt. Ferner gehen wir darauf ein, welche Gesetze die Betriebskosten regeln und wie diese abgerechnet werden. Wir gehen zudem auf die Betriebskostenabrechnung ein, was darin stehen muss und was Vermieter tun können, wenn sich Mieter weigern, die Betriebskosten zu zahlen bzw. nachzuzahlen. Bei den Betriebskosten handelt es sich um Aufwendungen, die dem Immobilieneigentümer dadurch entstehen, dass er eine Immobilie besitzt und diese entsprechend nutzt. Es geht also um den sogenannten bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie, des Grundstücks und Anlagen, durch die Betriebskosten entstehen. Abzugrenzen sind die Betriebskosten von den Verwaltungs- und den Instandhaltungskosten. Typische Betriebskosten sind: …“ Weiterlesen im Originalbeitrag